Ein lesenswerter Beitrag bei Legal Tribune Online zeigt, wie schnell aus einem überschaubaren Vorgang eine Grundsatzschlacht um den Rechtsstaat werden kann.
Der 32-jährige Dresdner Strafverteidiger Justin-Andreas Poel hatte auf seiner Kanzleiwebsite einen Medienbericht über eine Strafanzeige gegen einen Richter am LG Dresden verlinkt. Zu sehen: der Richter mit Foto und vollem Namen, dazu groß die Schlagzeile „Strafanzeige gegen Richter in Mordprozess“.
Was dort nicht zu sehen war: Die Staatsanwaltschaft hatte laut LTO bereits vor Veröffentlichung des ursprünglichen Berichts entschieden, mangels entsprechender Anhaltspunkte überhaupt kein Ermittlungsverfahren gegen den Richter einzuleiten.
Die Präsidentin des Landgerichts wollte ihren Richter vor dieser aus ihrer Sicht stigmatisierenden Darstellung schützen. Sie wandte sich an Poel, forderte ihn zur Entfernung des Beitrags auf und stellte für den Fall, dass dies nicht geschehe, eine berufsrechtliche Prüfung in den Raum. Über Ton, Form und insbesondere diesen letzten Punkt kann man sicherlich streiten. Das Anliegen dahinter ist allerdings nicht schwer nachzuvollziehen.
Poels Antwort fällt inzwischen deutlich weniger zurückhaltend aus. Auf seiner Kanzleiwebsite heißt es groß: „Rechtsanwalt Poel lässt sich nicht einschüchtern!!!!“ Vier Ausrufezeichen. Dazu Medienanwalt, Akteneinsicht und womöglich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Der Rechtsstaat wird also verteidigt.
Dabei hätte womöglich ein einziger klarstellender Satz genügt: Gegen den Richter wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Eine unabhängige Anwaltschaft ist unverzichtbar. Aber nicht jeden Konflikt mit der Justiz muss man zum Kampf um den Rechtsstaat hochstilisieren. Ein wenig Wohlwollen gegenüber einem nachvollziehbaren Anliegen, etwas Fairness und eine sachliche Klarstellung hätten es hier vielleicht auch getan.
Man kann es eben auch übertreiben.
Zum Hintergrund: die Berichterstattung bei Legal Tribune Online.
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