Kategorie: Richterablehnung
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Antrag auf Nichtverlesung der Anklage: Zurückstellung bis nach der Verlesung begründet keine Befangenheit
Das LG München I hat entschieden, dass es keine Besorgnis der Befangenheit begründet, den Antrag der Verteidigung auf Nichtverlesung des Anklagesatzes erst nach dessen Verlesung zuzulassen. Zu Beginn der Hauptverhandlung beantragte die Verteidigung, vor der Verlesung der Anklage das Wort zu erhalten, um deren Nichtverlesung zu beantragen. Der Vorsitzende stellte den Antrag zurück. Er verwies…