Kategorie: Einstellung
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Einmal raus, einfach wieder rein? – Zur Wiedereinbeziehung nach § 154 StPO ausgeschiedener Taten in die laufende Hauptverhandlung
Die Situation ist aus größeren Strafverfahren bekannt: Die Anklage umfasst zahlreiche selbständige Taten. Im Laufe der Hauptverhandlung zeichnet sich ab, dass einige davon für die zu erwartende Gesamtstrafe kaum ins Gewicht fallen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellt das Gericht diese Verfahrensteile gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig ein. Die Hauptverhandlung wird mit dem verbliebenen Prozessstoff…