Kategorie: Strafzumessung

  • BGH – Strafzumessungsfehler

    Systematische Kurzfassung mit aktueller Rechtsprechung bis 2026 Ausgangspunkt. Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Revisionsrechtlich angreifbar sind vor allem Rechtsfehler, lückenhafte oder widersprüchliche Erwägungen, sachfremde Wertungen und eine unzureichende Tatsachengrundlage. Nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO müssen nur die bestimmenden Strafzumessungsgründe erkennbar werden. 1. Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) Grundregel: Tatbestandsmerkmale, qualifikationsbegründende…